Stellungnahme des

Naturschutzbeirates Kreis Recklinghausen

 

Stellungnahme des

Naturschutzbeirates

Kreis Recklinghausen

zur geplanten Bebauung des

Jahnstadions in Marl Hüls

Der Naturschutzbeirat hat in einer Stellungnahme seine erheblichen Bedenken zu der geplanten Abholzung der Bäume am Jahnstadion geäussert. In einer sehr fundierten Begründung hat er dies der Stadt Marl mitgeteilt. Weil diese Stellungnahme so wichtig ist, veröffentlichen wir auch hier dieses Dokument:

Stellungnahme des Naturschutzbeirates

Kreis Recklinghausen

Wie in der Stellungnahme im Okt. 2017 dargelegt, bestehen Seitens des Naturschutzbeirates des Kreises Recklinghausen erhebliche Bedenken gegen eine Änderung des Flächen-nutzungsplanes in der geplanten Form.

Diese Bedenken sind wie folgt begründet:

Es existieren mehrere planerische Konzepte, auch der Stadt Marl selbst, mit Festlegungen, die die Erhaltung der Wald- und Baumbestände im Plangebiet begründet vorsehen und  allenfalls eine Bebauung des direkten Stadionbereiches und der Fläche des ehemaligen  Schulgebäudes vorsehen.

Es sind dies:

· Der Landschaftsplan Vestischer Höhenrücken (Kreis Recklinghausen 2012), der als behördenverbindliches Entwicklungsziel die „Erhaltung der Freiraumfunktionen der städtischen Grünzüge“ (Nr. 4.4 I.III) darstellt.

· Der Grünordnungsrahmenplan (Stadt Marl 2006), der die umgebenden Waldflächen nordwestlich und südlich des Jahnstadions als zu erhaltende Bestandteile der inner-städtischen Grünzüge darstellt. Es wird empfohlen, von einer Bebauung abzusehen und den Waldbestand zu erhalten sowie das Stadion selbst naturnah zu entwickeln bzw. extensiv zu nutzen.

· Die Waldfunktionskarte, nach der die Waldflächen Erholungs-, Klimaschutz und Sicht- bzw. Immissions-schutzfunktionen aufweisen.

· Das integrierte Stadtentwicklungskonzept (Stadt Marl 2016), in dem NUR das Jahnstadion als Wohnbau-potenzialfläche dargestellt wird.

· Das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Marl (2013) Im Begründungsentwurf werden diese Konzepte nur teilweise aufgeführt und es wird nur z.T. dargestellt, warum von den dortigen Zielen abgewichen wird bzw. man davon ausgeht, dass die FNP-Änderung mit ihnen in Einklang zu bringen ist.

Der Begründungsentwurf zur FNP-Änderung geht zwar erstmals auf die Widersprüche zum behördenverbindlichen Entwicklungsziel im Landschaftsplan ein, behauptet zwar, dass „die grundlegenden Freiraum- und Erholungs-funktionen innerhalb des Entwicklungsraumes aufgrund der verbleibenden Wald- und Grünflächen im Umfeld sowie der Gestaltung der Frei- und Grünflächen innerhalb des Baugebietes auch zukünftig in ausreichender Größe und Qualität gewährleistet sind“. Diese Behauptung wird fachlich jedoch nicht belegt. Es wird lediglich auf die Stellungnahme des Kreises Recklinghausen verwiesen, der zwar keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planungen anführt, aber auch darauf verweist, dass diese sich nur in Teilen mit dem behördenverbindlichen Entwicklungsziel decken.

Verwiesen wird im Begründungsentwurf zwar auf Aussagen im integrierten Klimaschutzkonzept. Eine wichtige Aussage hieraus wird aber nicht erwähnt:

„Einen wichtigen Rahmen für die Wohn- und Arbeits-bereiche der Stadt Marl bilden die Grün- und Freiräume im besiedelten Bereich und umgebenden Freiraum. In der Zusammenarbeit der Stadtplanung mit den unterschied-lichen Fachplanungen werden Maßnahmen für die Erhaltung und Entwicklung der Grünflächen im Zusammen-hang mit der Sicherung und Entwicklung vorhandener und geplanter Siedlungsbereiche umgesetzt. … Aber auch fast alle freiräumlichen Bereiche außerhalb der Naturschutz-gebiete werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Natur-und Landschaftsschutzes gesichert und ent-wickelt.“

Es ist weiterhin nicht nachvollziehbar, warum die Überplanung und der Verlust von Gehölzflächen mit Wald-eigenschaften (ca. 0,59 ha) und der Verlust von weit über 100 Bäumen aus mittlerem bis starkem Baumholz außerhalb der Waldflächen nicht durch eine Modi-fizierung der Planungen verringert wird, obwohl es sich um einen innerstädtischen Grünzug handelt. 

Die Stadt Marl stellt nicht dar, wie sie die Funktion des Grünzuges trotz dieses enormen Eingriffes aufrecht erhalten will.

Ich verweise außerdem auf meine Anmerkungen zur Windbruchgefahr der verblei-benden Baumbestände, zur Berechnung der Ersatzaufforstung sowie zur Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung in meiner Stellungnahme vom Okt. 2017.

Grundsätzlich begrüßt der Naturschutzbeirat, dass im Bereich des Gleisdreieckes statt der Wohnbauflächen auf Verlangen der Regionalplanungsbehörde Freiraum dar-gestellt werden soll. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass die Freiraumdarstellung nicht bis an die Grenze des BP 41 erweitert wird. Es handelt sich um eine zusammen-hängende weitgehend homogene Fläche. Auch in diesem Bereich ist eine planerische Freiraumsicherung sinnvoll.

Naturschutzbeirat Kreis Recklinghausen

http://www.lokalkompass.de/marl/politik/stellungnahme-des-naturschutzbeirates-kreis-recklinghausen-zur-geplanten-bebauung-des-jahnstadions-in-marl-huels-d818198.html